
Impressum
Überschrift 1
GWA GmbH
Köthener Str.2
06369 Libehna
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email: gwa1@web.de
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HRB:29903​
GF B. Spichal
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Bei der Erstellung der Website und der darin enthaltenen Informationen ist die GWA GmbH stets um größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch haftet die GWA GmbH nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen.
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Urheberrecht
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AGB für die Produkte Finance-Reality-Check und KI-AGB-Check (B2B)
§ 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der GWA GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über den Erwerb der digitalen Dienstleistungen „Finance-Reality-Check“ und „KI-Ready-Check“. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Leistung ausgeschlossen.
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§ 2 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand ist die Erbringung einer betriebswirtschaftlichen Analyseleistung im Sinne eines Dienstvertrags gemäß § 611 BGB. (2) Die Auftragnehmerin schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge, sondern eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Analyse. (3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website der Auftragnehmerin. (4) Die Leistungen stellen ausdrücklich keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar und ersetzen diese nicht.
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§ 3 Vertragsschluss (1) Der Vertrag kommt durch die Online-Buchung und Zahlung über Stripe zustande. (2) Mit Abschluss des Zahlungsvorgangs erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
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§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle zur Analyse erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht zur Verfügung. (2) Die Auftragnehmerin darf die Bearbeitung aussetzen, bis die vollständigen Unterlagen vorliegen. (3) Für Verzögerungen oder Einschränkungen der Analyse aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Daten haftet die Auftragnehmerin nicht.
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§ 5 Datenbereitstellung und Fristen (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss bereitzustellen. (2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Bereitstellung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, a) den Auftrag nach zweimaliger Erinnerung als erledigt zu betrachten und die Vergütung einzubehalten, oder b) eine Teilauswertung auf Basis der vorhandenen Daten vorzunehmen. (3) Die Lieferfrist (z. B. vier Werktage) beginnt erst nach vollständigem Eingang der Unterlagen.
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§ 6 Termine und Kommunikation (1) Gesprächstermine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. (2) Erfolgt keine Teilnahme zum vereinbarten Termin, gilt die Leistung als erbracht. (3) Bei Kommunikationsabbruch von mehr als 14 Tagen kann die Auftragnehmerin den Auftrag als abgeschlossen werten.
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§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung erfolgt als Einmalzahlung über Stripe und ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig. (2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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§ 8 Haftung (1) Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. (2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. (3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Daten. (4) Empfehlungen und Auswertungen sind betriebswirtschaftliche Einschätzungen, keine Garantien für wirtschaftlichen Erfolg.
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§ 9 Nutzungsrechte Die im Rahmen der Analyse erstellten Unterlagen und Reportings sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin unzulässig.
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§ 10 Vertraulichkeit (1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen. (2) Eine gesonderte NDA wird nach Buchung bereitgestellt.
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§ 11 Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin. (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.